Verein
Unter dem Namen "Verein für Eidgenössische Prüfungen im Aussenhandel" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB. Sitz des Vereins ist am Ort der Geschäftsstelle.
Zweck und Aufgabe des Vereins sind die Vorbereitungen, Organisation und Durchführung der Eidgenössischen Berufsprüfungen für Aussenhandelsfachleute und der Höheren Fachprüfungen für Aussenhandelsleiter und -leiterinnen unter der Einhaltung der üblichen Qualitätsstandards sowie die bedarfsgerechte Weiterentwicklung des Prüfungsinhaltes und der Durchführung der Prüfungen.